Das Opel GT Forum

Thema:
eröffnet von AndyS am 21.09.06 06:31
letzter Beitrag von Juergen am 16.01.07 22:29

1. KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von AndyS am 21.09.06 06:31

Hi,
wollte euch folgenede Info mal zukommen lassen.
Sache ist die, daß ab glaub 2007 eine neue Verordnung greifen soll welche es ermöglicht Fahrzeuge bis zu 7Jahre lang, ohne §21 und ohne neue Papiere erstellen zu müssen, durch eine "einfache" HU wieder zum Leben erwecken zu können. Das ist ja so schecht nicht. Ich habe daraufhin mal bei meiner zuständigen Zulassungsstelle angerufen und wollte mich erkundigen ob denn dann auch das Kennzeichen einem bis zu 7Jahre erhalten bleibt.
Als Antwort bekam ich dann, daß in dem Entwurf festgelegt sei, daß das Kennzeichen sofort (!) ungültig würde und bei einer Wiederzulassung ein neues zugeteilt würde ...... Man bedenke die Umstände und auch Kosten die da auf einen zukommen wenn man z.B. als Cabrio- oder Motorradfahrer sein Fahrzeug einfach nur über den Winter abmelden will und sich eben nicht einem Saisonkennzeichen, und dessen festen Zeiten, unterordnen will .....
Daraufhin habe ich eine Mail an Oldtimermarkt geschrieben, Antwort bekam ich heute, lest selber.
Ich jedenfalls bin sprachlos was unserer EU so alles einfällt ......

Gruß Andy

Mail an Oldtimer-Markt am 27.8.06
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Hallo Team von Oldtimer Markt und Praxis,

der Grund meines Schreibens ist, daß ich von einer bevorstehenden Neuregelung der KFZ-Zulassung erfahren habe welche u.A. uns Oldifahrern sehr aufstoßen wird, sollte sie denn auch so kommen.
Ich habe diese Woche bei der KFZ-Zulassungsstelle unseres Kreises angerufen. Ich wollte wissen wie es denn ab nächstem Jahr, wenn die neue Regelung der Wiederzulassung von Fahrzeugen, welche bis zu 7Jahren abgemeldet waren, laufen soll. Es soll ja 2007 eine neue Regelung kommen, welche es ermöglicht eben solche Fahrzeuge durch eine ganz normale HU wieder zum Leben zu erwecken, ohne §21, neuem Brief etc. Diese Info habe ich von einem Kollegen der bei der Dekra als Prüfer tätig ist. Nun wollte ich von der Zulassungsstelle wissen ob denn das zugeteilte Kennzeichen, oftmals ein teuer bezahltes Wunschkennzeichen, ebenso 7Jahre dem Fahrzeug zugeteilt bleiben würde.
Nun bekam ich die Antwort, daß es die Regelung der vorübergehenden Stillegung so nicht mehr geben soll, jedesmal wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, egal ob endgültig oder nur über den Winter, wäre auch sofort(!) das Kennzeichen weg, nicht mal wie momentan erst nach 18Monaten. Das hieße, daß alle KFZ-Halter die aus bestimmten Gründen kein Saison- oder H-Kennzeichen haben, Cabrio-, Motorrad- und Oldifahrer Ihre Kennzeichen neu machen müssten nur weil sie über den Winter keine teuren Unterhaltskosten tragen wollen .....
Davon wären alle betroffen welche Oldis besitzen welche z.B. altersbedingt noch kein H-Kennzeichen erhalten würden oder eben sich nicht durch ein Saison-Kennzeichen festlegen wollen, Halter welche vielleicht davon gleich mehrere Fahrzeuge haben und momentan jedes Jahr mit einem anderen fahren ......
Ist euch so etwas bekannt? Mir kommt es so vor als ob der Staat uns loshaben will, eine andere Erklärung habe ich mitlerweile nicht mehr für deren Handeln ....

Gruß
A.Schindler
+++++++++

Antwort von Oldtimer-Markt am 21.9.06

Hallo Herr Schindler,

es ist so, wie Sie sagen: Mit Abmeldung verfällt das Kennzeichen.
Allerdings, und das steht explizit in der neuen
Fahrzeug-Zulassungs-verordnung drin, kann man sich sein (Wunsch-)
Kennzeichen zeitlich befristet reservieren lassen. Für wie lange und gegen
welche Gebühr, vermag ich momentan nicht zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen

D. Ramackers
2. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von opelgt64 am 01.01.07 18:14

Stichwort Wiederzulassung:
Ab März 2007 verlieren stillgelegte Fahrzeuge nach 18 Monaten nicht mehr automatisch ihre Betriebserlaubnis. Sind noch keine 2 Jahre seit der letzten HU verstrichen, kann das Auto direkt wieder zugelassen werden. Wäre während der Stilllegungszeit eine HU fällig gewesen, reicht künftig die Fahrt zur nächsten Prüfstelle. Mit dem frischen Prüfbericht kann das Auto dann eine Zulassung bekommen.

Stichwort Oldtimer-Zulassung:
Wer für seinen Oldie ein H-Kennzeichen beantragen will, braucht dazu ein Gutachten, in dem bestätigt wird, dass es sich bei dem Auto um "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" handelt.
3. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von Projekt-3 am 01.01.07 19:45

Hallo Andy ,
Sicher aus der Sicht der "Wiederzulasser" ist das sehr ärgerlich , denke diese "Randgruppe" hat man mal wieder schlichtweg vergessen !
Wenn ich jedoch an meinem Altagsfahrzeug ein Wunschkennzeichen habe und nun das Fahrzeug tausche , so kann ich zukünftig "meine Nummer" gleich auf das neue Fahrzeug übertragen ! Das spart dann wiederum Ausgaben für neue Schilder und "meine Nummer" bleibt mir erhalten !

mein Fazit : Für die Mehrheit ist das eine Interessante Neuerung , doch leider sind mal wieder "Randgruppen" die geleimten weil hierfür keine Regelungen getroffen wurden .

Gruß Walter
4. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von baker am 01.01.07 21:10

Hi,

nachdem ich dem Sommerauto ein Saisonkennzeichen gönnen wollte und auch von der Regelug hörte beruhigte mich die Dame auf der Zulassung, das Kennzeichen bleibt erhalten. Die Versicherung bietet nur eine Deckungskarte - und die benötigt man fürs Saisonkennzeichen ab 2007.

Lass mich überraschen. Fazit für mich:
1. Die deutschen Zulassungsstellen sind wiedermal inkompetent, jeder Kreis kocht seine Suppe selber.
2. EU, für was brauch ich die, ausser nicht geld umtauschen zu müssen.
3. Warum gibt es immer wieder Ausnahmen in den Zulassungsbezirken, sei es Kennzeichengröße, 07er Vorraussetzungen etc.

zzz
5. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von Totti am 02.01.07 18:15

Hi,

ich frage mich nur, inwieweit solch eine Reservierung verbindlich ist. Nicht das ich bei der Wiederzulassung zu hören kriege, dass die mein Kennzeichen (trotz Reservierung) "versehentlich" bereits wieder vergeben haben...
Denn wenn die unsere "1er" Nummern "versehentlich" vergeben brennt die Zulassung!!

Totti
6. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von AndyS am 14.01.07 20:06


Zitat

Das spart dann wiederum Ausgaben für neue Schilder und \"meine Nummer\" bleibt mir erhalten !


das war bisher auch schon möglich und daß man mittlerweile weniger dafür bezahlen müsste glaube ich nicht.
Es war sogar so, daß wenn man ein Fahrzeug abgemeldet hat, dessen Nummer aber für ein anderes hat benutzen wollen, daß man dann dem ersten wieder eine Nummer hat zuteilen lassen müssen, was extra Geld gekostet hat ..... mit der Begründung "ein Fahrzeug ohne Nummer gibt es nicht ..."


Andy
7. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von Juergen am 14.01.07 21:18

Zitat


das war bisher auch schon möglich und daß man mittlerweile weniger dafür bezahlen müsste glaube ich nicht.
Es war sogar so, daß wenn man ein Fahrzeug abgemeldet hat, dessen Nummer aber für ein anderes hat benutzen wollen, daß man dann dem ersten wieder eine Nummer hat zuteilen lassen müssen, was extra Geld gekostet hat ..... mit der Begründung \"ein Fahrzeug ohne Nummer gibt es nicht ...\"

Andy


Klar, das war freilich so, weil ja die Nummer dem Fahrgestell zugeordnet war, bis das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wurde oder den Landkreis wechselte.
Das Reservieren der Nummer war bisher ein Reservieren vor dem Zulassungsakt, wenn das Fahrzeug zugelassen war, ging nur noch Umkennzeichnen auf eigene Kosten.
Wenn man das Kennzeichen also schlaumeierig mit auf das Winterauto nehmen wollte, dann war eben zweimal Umkennzeichnen fällig.
Selber schuld, wer sowas macht.

Aber nun erfuhr ich von einem völlig neuen Aspekt:
Es machen sich schon Leute Gedanken, wie sie an ihre Wunschkennzeichen kommen, wenn die bereits vergeben sind.
Das ginge nämlich plötzlich einfacher: Wenn das Kennzeichen "verloren" ginge, dann bräuchte man nur am nächsten Tag mit einer Deckungskarte auf die Zulassungsstelle, sollte der Inhaber des Kennzeichens gepennt haben, kann man zuschlagen.

Grüße
Jürgen
8. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von AndyS am 15.01.07 06:10


Zitat

Selber schuld, wer sowas macht.


so was muss man aber erst mal wissen! oft genug wird man ja erst mit deren Gebühren konfrontiert wenn es zu spät ist. Die Gebühr für das Wunschkennzeichen kann ich auch nicht nachvollziehen, früher ging das ja auch ohne ....



Andy
9. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von Juergen am 15.01.07 10:51

Ja klar, das muß man natürlich erstmal wissen.

Aber wenn ich mir vorstelle, daß der Winterabmelder sein Kennzeichen vom Sommerauto aufs Winterauto mitnehmen will und dann im Frühjahr wieder zurücktransferieren will, dann frage ich schon auch: Wozu.
Außerdem hat bei uns auf der Zulassungsstelle die Dame beim Umkennzeichnen oder sonstigen Kennzeichnungs-Loopings immer vor der Abwicklung auf die Gebühren hingewiesen. Glück gehabt.

Der Kennzeichenwechsel innerhalb des Landkreises früher gar nicht möglich. Man mußte kurzfristig den Landkreis wechseln um beispielsweise ein Kennzeichen "AN-AL 6" wieder loszuwerden <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/smiley.gif border=0 alt=´smile´>

Die Reservierungsgebühren waren ganz frühers wohl mal die Kaffeekasse der Zulassungsstelle und als die Mädels die Kennzeichen noch aus Karteikärtchen raussuchten, kostete es auch nichts, die Mädels hatten bei uns sogar extra Kästchen für die Kärtchen mit "xxx-xx 9??" für die Zuffenhausener Freunde.

Nun tippen sie alle nur noch in der Datenbank umher und treiben halt eine Gebühr dafür ein. 10 Euro kostet das bei uns zur Zeit.

Grüße
Jürgen
10. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von AndyS am 16.01.07 19:43

Kennzeichen vom Sommerauto aufs Winterauto mitnehmen


so was hab ich jetzt auch noch nie gehört ...

habe dafür soeben Infos erhalten was ab dem 1.3. noch so alles abgehen soll.
>> H-Zuteilung verschärft (nix mehr mit Umbauten), dafür darf jetzt auch die Dekra diese Abnahmen machen
>> 07er Neueintrag nur noch mit Gutachten (dito zu H), TÃœV und HU
>> Bestandsschutz gibt es nur bei unbefristeten 07ern, bei unbefristeten kann bei der Verlängerungszeremonie verlangt werden Gutachten, TÜV und HU mit abzuliefern .... bei uns wurden nachträglich alle unbefristeten zu befristeten umgemünzt .....

Da können sich die Paragraphenheinis mal so richtig austoben, viel Spaß. Und allen Arschlöchern die die 07er so richtig schön mißbrauchten, mit Rostlauben und den unmöglichsten Ratt-Umbauten zu Aldi oder auf Treffen gefahren sind, sich in Sceneheften haben ablichten lassen, ein herzliches Dankeschön, denen haben wir u.A. das zu verdanken! Wie blöd muß man sein ....

Das wird noch lustig, das kann ich euch versprechen!
11. RE: KFZ-Zulassung ab 2007

geschrieben von Juergen am 16.01.07 22:29

Zitat
...

>> 07er Neueintrag nur noch mit Gutachten (dito zu H), TÃœV und HU
>> Bestandsschutz gibt es nur bei unbefristeten 07ern, bei unbefristeten kann bei der Verlängerungszeremonie verlangt werden Gutachten, TÜV und HU mit abzuliefern .... bei uns wurden nachträglich alle unbefristeten zu befristeten umgemünzt .....



Hallo,

war bei uns noch nie anders.
- Rote 07 nur mit gültiger HU und AU
- Führungszeugnis
- KBA-Auskunft
- Gemeindeauskunft
- §49-Gutachten für jedes Fahrzeug
- Fahrtenbuch
- schriftlicher Antrag mit Begründung
- es mußten mindestens zwei Fahrzeuge auf die rote 07 (Definition Wechselkennzeichen)
- Nachweis eines Alltagsfahrzeug mit Normalzulassung
- Zugehörigkeit zu Oldtimerverein
- alle Fahrzeuge auf roter 07 älter als 20 Jahre

Hatte man das alles besorgt und nachgewiesen, dann bekam man das Schild auf ein Jahr befristet als Probezeit.
Nach dem Jahr die gleiche Prozedur nocheinmal, alles noch einmal besorgen incl. aller Gutachten und Nachweise.
Dann bekam man nach nur einem viertel Jahr Bearbeitungszeit schon das Kennzeichen mit einem Begleitschreiben, das man ganz genau lesen mußte und die "befristet"-Passagen nochmals verbal mit der Zulassungsstelle verhandeln mußte.

Lustiger kann ich mir das gar nicht mehr vorstellen.

Für uns im Landkreis ist also das Kind nicht erst ab 01.03.2007 in den Brunnen gefallen, denn es ist bereits drin, weil man ja nach dem Probejahr keine Autos mehr auf die rote 07 nehmen kann, die jünger als 30 Jahre sind. Das ist eigentlich für uns im Kreis die einzig wirkliche Änderung bei der roten 07, das Mindestalter der Fahrzeuge wird auf 30 erhöht.

Grüße
Jürgen


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