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eröffnet von opelgt64 am [unklar]
letzter Beitrag von Lück am 07.03.06 10:59

1. Neuerung ab April 2006 b Wiedervorladung TüV

geschrieben von opelgt64 am 06.03.06 13:28

Ist es richtig, dass ab dem 1.4.06 eine neue Richtilinie für die Wiedervorführung beim TüV geben soll, die darauf zielt, dass die Verlängerung des Zeitraum für Wiedervorführung zum Haupt-TüV bis zu acht Jahre (!!!) werden soll?

Klartext: bisher war es doch immer so, wenn ich den Wagen nicht zeitgerecht (nach Ablauf von 24 Monaten nach dem letztem TüV) zum Haupt-TüV bringen konnte, dass ich dann dieses um ein halbes Jahr verlängern konnte, ohne das das Auto vor gezeigt wurde.
Diese bisherige "Verlängerung" soll nun auf bis zu 8 Jahre geändert werden, ohne dass der alte Brief mit seinen bisherigen Eintragungen "verloren" ginge.

Ist da was dran?
2. RE: Neuerung ab April 2006 b Wiedervorladung TüV

geschrieben von Andreas am 06.03.06 13:49

mahlzeit

meines wissens 7 jahre ...
aber da ist einiges im gange rund um h, 07, wiedervorführung, 30jahre grenze ...
alles und besonders die handhabung einzelner bzw tatsächlich sich real darstellenden gegebenheiten sind allerdings heiß diskutiert und irgendwie noch nicht so richtig klar.

ansonsten schaut mal ins oldtimerforum rein, da sind solche diskussionen gang und gäbe.

3. RE: Neuerung ab April 2006 b Wiedervorladung TüV

geschrieben von carsten am 06.03.06 16:58

Irgendwie kann ich das nicht so glauben.
Soll das heißen, ich muß erst wieder eine Vollabnahme machen lassen, wenn das Fahrzeug 7 oder 8 Jahre abgemeldet war?

Dann braucht man nur alle 8 Jahre eine Tüv-Prüfung und eine Tageszulassung, dann ist das Fahrzeug immer nur vorübergehend abgemeldet und fällt nicht unter die Altautoverordnung?

Gruß Carsten
4. RE: Neuerung ab April 2006 b Wiedervorladung TüV

geschrieben von Lück am 06.03.06 17:24

Hallo Leute.

momentan ist in der Tat sehr viel in Planung und einiges davon wird wohl auch in die Tat umgesetzt werden.

So soll es bzgl. der Stillegungsfristen folgende Änderungen geben:
Bisher war ein KFZ-Brief ja nach 18 Monaten "abgelaufen" und das Fzg somit endgültig stillgelegt.
In Zukunft soll diese Frist auf 7 Jahre verlängert werden, da die Daten beim KBA sowieso 7 Jahren hinterlegt sind.
Der Stress mit neuem Brief nach 2 oder 3 Jahren Stillegung fällt also somit weg.

Mit den HU-Fristen ("TÜV")soll auch verschiedenes geändert werden, z.B. Rückdatierung (d.h.
letze HU im April abgelaufen, man fährt erst im Juni hin, wird trotzdem April "geklebt".)

Da ist aber wohl noch nicht alles endgültig entscheiden und es gibt wahrscheinlich eh wieder unterschiedeliche Regelungen in versch. Bundesländern.

Ach ja, und die 07-er Nummern wird ab 2007 erst ab 30Jahren Fahrzeugalter ausgegeben und evtl auch erst nach einer Fzg-Prüfung gemäss Anforderungskatalog H-Kennzeichen.

Gruss vom Lück
5. RE: Neuerung ab April 2006 b Wiedervorladung TüV

geschrieben von carsten am 06.03.06 19:04


Zitat

Mit den HU-Fristen (\"TÜV\")soll auch verschiedenes geändert werden, z.B. Rückdatierung


Hallo Lück,
bei uns in Niedersachsen wird die Rückdatierung schon seit einiger Zeit praktiziert. Das ist meiner Meinung nach nur Geldschneiderei. Wird im Saarland noch der aktuelle Prüfmonat geklebt?

Die neuen Auflagen der 07er-Nummer sind sehr streng und das ist jammerschade. Aber da haben wohl zu viele in der Vergangenheit den Bogen überspannt.

Gruß Carsten
6. RE: Neuerung ab April 2006 b Wiedervorladung TüV

geschrieben von moonchild1967 am 06.03.06 19:49

Zitat

Die neuen Auflagen der 07er-Nummer sind sehr streng und das ist jammerschade. Aber da haben wohl zu viele in der Vergangenheit den Bogen überspannt.

Gruß Carsten


Liest man den Bericht in Auto Bild oder auch Berichte in anderen Zeitungen hat die Änderung wohl ausschließlich mit Abzockerei zu tun. In jedem Fall wurde ausdrücklich betont, dass die Änderung der 07-Voraussetzungen nicht mit dem Missbrauch zu tun hat. Vielmehr hängt es mit der Verteilung der KFZ-Steuer an die Länder zusammen. Und insoweit war es "politischer Wille" die Voraussetzungen hochzusetzen. Damit erwartet sich der Staat, oder vielmehr die Länder, höhere Steuereinnahmen. Kurz gesagt: man hat wieder mal eine Möglichkeit gefunden, der breiten Masse ordentlich in die Tasche zu fassen.
7. RE: Neuerung ab April 2006 b Wiedervorladung TüV

geschrieben von Andreas am 07.03.06 09:26

moin

wie gesagt, heißes und emotinelles thema.
davon ist hier bei uns eigentlich noch nichts zu spüren, woanders hingegen...
aber sei´s drum
interessant ist nur der vielfach zitierte "mißbrauch"
auch in den "großen" kreisen wird händeringend nach beispielen gesucht - und nichts gefunden.
also höchstrichteriche urteile, keine bußgelder.
8. RE: Neuerung ab April 2006 b Wiedervorladung TüV

geschrieben von Lück am 07.03.06 10:59

Zitat

Wird im Saarland noch der aktuelle Prüfmonat geklebt?


Hallo Carsten.

Ja, bei uns im Saarland wird nicht rückdatiert, hier gilt ab Prüfdatum 24 Monate.

Sollte eigentlich ab 01.04.06 auch im Saarland geändert werden, aber bleibt jetzt doch alles beim alten.

Wie ja bereits erwähnt gibt es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern.


Gruss vom Lück


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