Das Opel GT Forum

Thema:
eröffnet von Opel-GT-73 am [unklar]
letzter Beitrag von Projekt-3 am 25.04.05 20:45

1. Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Opel-GT-73 am 25.04.05 14:09

Stimmt das <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/huh.gif border=0 alt=´häää?´>? bis dahin schaffe ich das nicht

Ganz wichtig! Grundlegende Änderungen im Straßenverkehrsrecht ab 1. Oktober 2005!

Es wird mit ziemlicher Sicherheit neue Fahrzeugpapiere geben, die den bisher bekannten Fahrzeugbrief und -schein ablösen (Bestandsschutz, Tausch der Papiere erst beim nächsten Besuch des SVA). Was aber insbesondere die Oldtimer-Fans unter uns angeht: Fahrzeuge, die aus Alt- und Neuteilen zusammengesetzt werden, also umfangreich restauriert oder neu aufgebaut werden, bekommen ein neues Datum der Erstzulassung, nämlich den Tag der Inbetriebnahme NACH dem Umbau!! Die Folge dieser neuen Bestimmung: ein 73er Rekord bekommt die Erstzulassung XX.XX.2005 und muss allen zulassungsrechtlichen Bestimmungen in 2005 entsprechen! Was bei lichttechnischen Einrichtungen noch harmlos ist, wird in der Abteilung Abgasverhalten ein Problem...

Wer also noch eine Aktion mit Oldies vorhat, sollte tunlichst zusehen, dass er bis 30.September die 21er Vollabnahme hinter sich hat.

Gruß - Kay
(das ist übrigens EG-Recht, also nicht gleich wieder "Sch**ß Staat brüllen, BadAmigo)

http://www.opel-problemforum.com/showthread.php?t=61926
2. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von monchichi am 25.04.05 14:40

Hallo,

können die das denn so einfach machen - dann wären diese Fahrzeuge ja gar keine Oldtimer mehr - oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden?
Irgendwie - wenn es so sein sollte ist da doch wieder ein ganz dicker Fehler drin -

Gruß Sandra
3. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Opel-GT-73 am 25.04.05 14:59

Wenn ich es richtig verstanden habe muss ich meinen GT bis 30.09 über den 21erTÜV bringen, ansonsten hätte ich EZ 2005 und dementspechend kein H Kennzeichen und einen ziemlich hohen Steuersatz.
4. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von am 25.04.05 15:15

Oh geil,mein alter Vectra A kann ich ja dann als fast neu verkaufen.Da wart ich doch gerne ein wenig mit dem verkaufen.
5. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von GT@Remscheid am 25.04.05 15:22

Öhhh...moment mal
Hab ich das jetzt falsch verstanden oder könnte ich dann meine andere Karosse die ich nächstes Jahr aufbauen wollte nicht mehr als H Kennzeichen anmelden lassen?!

Bitte sagt das das nicht wahr ist
6. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Opel-GT-73 am 25.04.05 15:23

Zitat
Oh geil,mein alter Vectra A kann ich ja dann als fast neu verkaufen.Da wart ich doch gerne ein wenig mit dem verkaufen.

Na Klar, sofern er Leuchtweitenregulierung hat und Euro 4 entspricht ?
7. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Opel-GT-73 am 25.04.05 15:27

Zitat
Öhhh...moment mal
Hab ich das jetzt falsch verstanden oder könnte ich dann meine andere Karosse die ich nächstes Jahr aufbauen wollte nicht mehr als H Kennzeichen anmelden lassen?!
Bitte sagt das das nicht wahr ist


So hab ich das auch verstanden
8. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Opeldoc am 25.04.05 15:28

Also ich glaube wenn das stimmt, haben viele, einschließlich mir, ein gewaltiges Problem. Das klingt ja so, als wenn man das Auto dann garnicht mehr zulassen darf, wenn es nicht den heutigen Normen entspricht.

MfG Thomas
9. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von GT@Remscheid am 25.04.05 15:33

Ich hab mi gerade einmal den ganzen Thread vom Opel Problemforum angeguckt!
Da ist die Rede davon das nur wenn Neuteile verbaut werden dieses Gesetz in Kraft tritt!
Hab da mal ein Zitat rausgesucht von dem der diesen Thread geöffnet hat:


Zitat

Was ein Alt- und was ein Neuteil ist, ist klar. Altteil: Baujahr des Teils 19hundertdingenskirchen. Neuteil: Baujahr 2005. Ein neuer ESD unter einem ansonsten komplett \"alten\" Fahrzeug macht da keine andere EZL draus. Wer aber den Harley-Davidson-Rahmen von 1952 hat und da einen neuen Motor und den Rest von heute dranbaut, fällt genau unter diese Regelung. Bisher durfte er (da der Rahmen von 1952 war) den zugehörigen Brief nehmen und ein Mopped zusammenbauen, das den Bestimmungen von 1952 entsprach (bleistiftsweise gab es damals keine Geräuschgrenzwerte für Zweiräder...). Nach der neuen Regelung muss seine Harley mit dem 52er Rahmen alle Grenzwerte (Greäusch, Schadstoffausstoß etc) von 2005 einhalten.


Demnach dürfte es doch kein Problem sein sofern man seinen GT original aufbaut?!

Gruß
verwirrter Magnus
10. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Opel-GT-73 am 25.04.05 15:41

Gute Frage, bei mir ist ziemlich viel neu - Motor, Getriebe, Komplette Innenausstattung wir vom Sattler neu bezogen, Neue Teppiche, Neue Dämmung,Neue Kabelsätze, Neuer Auspuff, Neue Reifen, Alle Buchsen und Gelenke.
So gesehen ist nur die Rohkarosse, der Tank, die Grundkörper der Achsen und so einige Kleinteile richtig alt.
11. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von GT@Remscheid am 25.04.05 15:46

Bleibt die Frage was man unter "Neu" versteht!
Wenn der Motor ein neuer,nicht orginaler GT Motor ist denk ich mal wird das Gesetz in Kraft treten....was aber wenn man einen original GT Motor hat?
Denk mal Innenaustattung neu zu Beziehen sofern sie Originalgetreu ist wird nicht das Problem sein.....sonst müssten ja bald alle GT Freunde und Oldie Fans mit vermoderten Innenaustattungen rumfahren
12. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Gregor am 25.04.05 17:26

Hatte auchmal was davon gehört, aber als ich etwa vor einem Monat meinen anmeldete habe auch éin paar Fragen an die STVBeamtin gestellt (hatte ein wenig Angst um den \"Pappbrief\")
Fakt ist der Brief in Papierform soll sterben, es wird wohl so Plastikkärtchen geben.
Ausserdem beruhigte sie mich \"Oldtimer bleibt Oldtimer\"

weitere Informationen

Link

Stell doch diese Frage an STV-Amt in deinem Wohnort ( geht meistens auch online )
13. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Stephan Feldkamp am 25.04.05 18:36

Hallo!
Also ich glaube, auch wenn sich die Oberen manchen Blödsinn ausdenken, dass das hier so weit wie es im extremsten Fall dargestellt wurde nicht kommen wird. Das ist doch absoluter Unsinn, so extreme Beschlüsse zu fassen.
Da wird es schon eine genügend große Lobby dagegen geben... da bin ich mir sicher!
14. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Opel-GT-73 am 25.04.05 19:15

Da meiner noch kein Oldtimer war und ich "nur" einen Californischen Brief mit unbedenklichkeitsbescheinigung besitze werde ich schauen das ich den Fertigstellungstermin doch noch irgendwie bis zum 30.9 hinbekomme. Immerhin ist der Wagen seit 89 nicht mehr zugelassen.
15. RE: Änderungen im Straßenverkehrsrecht!

geschrieben von Projekt-3 am 25.04.05 20:45

Moin zusammen ;
Wenn ich das hier so verfolge muß ich mir ja wohl ernsthafte Sorgen machen
Bei mir ist nach fertigstellung ja nicht mal mehr die Karosse original geschweige den die Technik ;
Was Motorumbauten ( Fremdmotor) bisher anging war der 1.10.1971 das magische Zulassungsdatum ,alles was danach erstmalig zugelassen wurde mußte ein Abgasgutachten ab Werk haben ,was später bei Motorumbauten echt ein Problem darstellte
Aus diesem Grunde hatte ich bewußt einem Gt mit EZ vor diesem Datum als Basis gewählt ,und nu ist das nichts mehr Wert ?
Werde wohl ein halb fertiges Auto zum Tüv schieben ,sollte sich das bewahrheiten ansonsten sehe ich für Umbauten wie meinen mit 16v schwarz
Hat jemand eine Idee wo man konkrete Infos bekommen kann ; Verkehrsamt ist leider mit solchen spezielen Fragen oftmals überfordert ( meine jahrelange Erfahrung ,die wollten damals bei der Zulassung meines Quad`s eine AU sehen !liesen sich davon nicht abbringen da laut Brief ein Quad ein PKW offen ist )
Gruß Walter


Powered by Forennet.org
© all rights reserved 2024