Das Opel GT Forum

Thema:
eröffnet von Radnor am [unklar]
letzter Beitrag von opelgt64 am 21.10.11 21:02

1. TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von Radnor am 27.12.04 22:53

ANFORDERUNGSKATALOG
2. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von Oepfel am 27.12.04 23:41

Danke ! Gleich mal ausgedruckt und wird dann noch gleich studiert
3. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von Struppy am 03.06.05 20:39

Vielen dank für den Katalog

*schniff* aber so wie das bei mir aussieht bekomm ich wohl nie H bekommen
4. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von AndyS am 23.09.05 09:50

Die Zuteilung hängt auch viel vom Ermessensspielraum des Prüfers ab. Da gibt es halt solche und solche ......
Ich war auch letztens beim TÜV vorsprechen, der Prüfer ist ser kulant und meinte, daß er über ein-zwei, vielleicht auch drei Ungereimtheiten durchaus hinwegsieht. Auch der Eintragungszeitpunkt ist nicht unbedingt wichtig, wichtiger ist ihm, daß es die eingetragenen Teile auch schon damals gegeben hat und diese somit auch damals hätten schon eingetragen werden können ....
Ich würde einfach mal einen unverbindlichen Termin beim TÜV machen und deren Argumente und Forderungen anhören, erst danach kann man viel über den Toleranzbereich des Prüfers und die Wahrscheinlichkeit einer H-Zuweisung sagen. Einfach so würde ich es nur mit einem Top-Auto wo wirklich alles passt, probieren.


Andy
5. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von DirkGT am 15.03.06 18:42

Hallo,

der alte link funktionierte nicht mehr, hier der Neue:

ANFORDERUNGSKATALOG

Gruß
Dirk
6. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von Radnor am 15.03.06 21:20

Zitat
der alte link funktionierte nicht mehr,


...also bei mir funktioniert der Link <img src=http://www.forumcoder.de/images/smilies/grin.gif border=0 alt=´grins´>

Gruß Klaus
7. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von 3 71er Melone am 06.09.11 21:12

Moin
bei mir klappte es immer mit beiden Links
Aber ab dem 01.10.2011 wird ja wohl ein neuer
Katalog inkraft gesetzt.
Hoffendlich gibts da nicht noch zweijährliche HU-Überraschungen
"Mir"steht im neuen Katalog zu stark die "Fahrzeugbaureihe" im Vordergrund

Nachtigall ich hör dir.........
Nach "meiner" Meinung sollten vergessene Umbauten
noch schnell mit dem Prüf-Ing. seines Vertrauens nachgepflegt werden
Gruss Norbert
8. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von Colt Seavers am 23.09.11 14:03

Moin Moin,

anbei mal ein Link zu diesem Thema:

Strengere Bedingungen für H-Kennzeichen

Ob das so stimmt, weiß ich allerdings nicht.
Hab davon noch in keiner Oldie-Zeitschrift was gelesen.

Gruß

Sven
9. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von Brandy am 23.09.11 16:44

Na, hoffentlich gibt´s da einen Bestandsschutz!
Ansonsten dürften viele von uns, mich eingenommen, beim nächsten TÜV die H-Zulassung aberkannt bekommen.
Wundern würde es mich nicht, schließlich sucht die Regierung (egal welche Partei gerade dran ist) dauernd nach Möglichkeiten den Leuten, vor allem den Autofahrern, das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Früher nannte man sowas Raubrittertum.

Wenn der Bestandsschutz fällt gibt es eine Menge mehr Autos die wieder den vollen Steuersatz zahlen müssen, und ohne Kat wird´s teuer...
10. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von opelgt64 am 23.09.11 21:32

Neueste Richtlinien
11. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von baker am 24.09.11 08:02

Zitat
Neueste Richtlinien


Dieser Satz der guten Autorin ist definitiv falsch Zitat:" Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt."

Dies impliziert daß nur die berühmte 10 Jahresnach EZ Eintragung erlaubt sei.

Richtig ist es, daß ich heute ein Fzg entsprechend der damaligen Zeit frisieren kann und das "H" bekomme.
10 Jahre nach EZ ist nicht mehr notwendig.
12. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von IZ GT33 am 24.09.11 20:53

Fragt sich für mich jetzt nur welcher Zeitraum als damalige Zeit definiert wird.
Bei meinem GT sind einige Anbauteile aus den 80ern aber original für den GT.Das war kein Problem.Der TÜV Süd ist angeblich sowieso etwas angenehmer.
Als ich das erste Mal mit ihm zur HU musste bin ich erst bei GTÜ gewesen.Da war ein Jungingenieur und der wollte mir gleich mal die H-Nummer wegnehmen weil er das mit sich selbst nicht verantworten könne was die Anbauteile mit ihrem Alter angeht.Beim TÜV gabs daraufhin keinerlei Probleme.Ich habe mit dem TÜV durch die Bank weg sowieso nur sehr gute Erfahrungen gemacht.
13. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von west am 24.09.11 20:54


Zitat

Wenn der Bestandsschutz fällt gibt es eine Menge mehr Autos die wieder den vollen Steuersatz zahlen müssen, und ohne Kat wird´s teuer...


Aber auch für diesen Fall gibt es eine Lösung!
Bei mir hier gibt es einen Auspuffbauer der für jeden Oldie und speziell für Opel einen Kat macht.

14. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von conrero am 25.09.11 15:45

der iss dann aber nich jeregelt und dat bringt dann nich jans so viel...

Peter
15. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von Der Kardinal am 12.10.11 09:51

Anbei mal ein Link von der Oldtimer Markt hierzu :

http://www.oldtimer-markt.de/?noscript=/id/7550650#33854130
16. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von Gerald am 12.10.11 12:11

aus dem Katalog, Absatz 3.2.7.2, Radio und Unterhaltungs-/Kommunikations-Elektronik:

"nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Veränderungen
von Armaturenbrett und Innenraum zulässig"

da bin ich mal gespannt wer seinen CD-Player, ipod und Handyhalterung wieder ausbaut ...
17. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von opelgt64 am 21.10.11 19:42

Der Automobilclub von Deutschland, AvD, weist darauf hin, dass ab dem 1. November 2011 die neue „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern in Kraft tritt. Ziel der neuen Richtlinie nach § 23 StVZO“ ist, es den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen. Andreas Scheuer, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: "Der Anforderungskatalog wurde entrümpelt, klarer gefasst und auf das Notwendige reduziert. Ich lege aber besonderen Wert darauf, dass die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer unverändert geblieben sind“.

Zukünftig ist die Klassifizierung in Zustandsnoten nicht mehr notwendig, denn eine Mindest-Zustandsnote wird nicht mehr gefordert. Das Gutachten wird von Sachverständigen ausgestellt, welche mehr Freiraum bei der Beurteilung haben: In der Richtlinie ist die Rede von „leichten, für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessenen Gebrauchsspuren“. Gegenüber der früher notwendigen Eingruppierung nach Bewertungsstufen ist somit nur noch ein „ja“ oder „nein“- bei der Entscheidung zur Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut notwendig. Geprüft wird durch alle offiziellen Überwachungsorganisationen.

Wichtig ist die Originalität des Fahrzeuges sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand. Anders als mit der frühreren Verordnung sind zeitgenössische Umbauten zulässig, d.h. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung vorgenommen worden sind stellen kein Hindernis dar. Als Nachweis gelten in diesem Falle damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines baugleichen Fahrzeuges, Herstellerfreigaben oder auch Fachliteratur und Berichte aus der damaligen Fachpresse.

Ein weiteres Novum: Ein Fahrzeug, welches vor 30 Jahren in den Verkehr kam aber seinerzeit noch nicht zugelassen wurde, bekommt mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem schon ein H-Kennzeichen.

Auf Grund der neuen Verordnung passt auch der AvD seine Bedingungen für die AvD OldtimerCard an, die Mindest-Zustandsnote 3 ist keine Voraussetzung mehr.

18. RE: TÜV Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

geschrieben von opelgt64 am 21.10.11 21:02

Zitat
Ein weiteres Novum: Ein Fahrzeug, welches vor 30 Jahren in den Verkehr kam aber seinerzeit noch nicht zugelassen wurde, bekommt mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem schon ein H-Kennzeichen.



Daumen hoch, endlich


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