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eröffnet von opelgt64 am 11.12.08 20:13
letzter Beitrag von opelgt64 am 11.12.08 20:13

1. AvD Presseinfo: 07er Kennzeichen im Ausland

geschrieben von opelgt64 am 11.12.08 20:13

AvD: Keine Rechtssicherheit für Oldtimerfahrer


Das rote Sammler-Kennzeichen wird im Ausland nicht immer anerkannt.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) beobachtet eine wachsende Unsicherheit unter Oldtimerfahrern, die häufiger im Ausland unterwegs sind. Denn die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die Anerkennung des roten Sammlerkennzeichens ausschließlich Sache des Einreiselandes ist und sie in dieser Angelegenheit keine Rechtssicherheit herstellen wird. Der dem AvD im Oldtimer-Bündnis "Ladenburger Kreis" verbundenen Initiative Kulturgut Mobilität e.V. (IKM) liegt bislang nur aus der Schweiz ein Schriftstück vor, welches ausdrücklich und unmissverständlich belegt, dass die Schweiz die deutschen „07er“ anerkennt.

AvD-Oldtimerexperte Dieter Ritter: "Ein erster Ansatz, doch viel zu wenig, um sich auch bei der Einreise in andere europäische Länder ein wenig sicherer zu fühlen. Sprachbarrieren fördern nicht immer den Dialog mit einheimischen Ordnungshütern, so dass in einer derartigen Situation ein erklärendes Schriftstück, welches man kurzerhand aus dem Handschuhfach nehmen und dem Polizisten in die Hand geben kann, sinnvoll wäre."

Ein solches Schriftstück hat die IKM nun aufgesetzt und bislang in vier Sprachen übersetzen lassen. Jeweils in englisch, französisch, italienisch und niederländisch wird dem möglicherweise skeptischen Grenzbeamten der Sinn und Zweck des 07er-Kennzeichens erklärt. Die Übersetzung in polnisch ist in Arbeit und wird kurzfristig ebenfalls unter www.kulturgut-mobilitaet.org zur Verfügung stehen.

IKM-Vorsitzender Mario De Rosa: "Wir sind der Überzeugung, dass der Mehrwert dieser Informationsblätter ein Anreiz darstellt, die Initiative durch eine Fördermitgliedschaft zu unterstützen. Wir sind eine unabhängige, nichtkommerzielle Interessenvertretung der Oldtimerszene, die sich für den Erhalt des historischen mobilen Erbes und der Teilnahme von Oldtimern am Straßenverkehr ohne jegliche staatliche Restriktionen einsetzt."

Der AvD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vor Fahrtantritt mit der roten Sammlernummer unbedingt eine Deckungszusage der Versicherung eingeholt und vor allem mitgeführt werden muss.



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