125 Rheinland Eifel Biker

Thema:
eröffnet von Ferdi am 17.02.10 08:42
letzter Beitrag von radi am 23.02.10 18:47

1. Führerschein

geschrieben von Ferdi am 17.02.10 08:42

Hallo Biker,
wie einige von euch Wissen, hatte ich einen Unfall beim Sicherheitstraining durch die Polizei.
Die Polizei versucht mit allen Mitteln meine Regreßansprüche abzulehnen und schreckt nicht davor zurück mir zu unterstellen, ich hätte keinen gültigen Führerschein und hat mich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Vorgeschichte!
Ich habe ca. 1968 den Führerschein Klasse 3 gemacht.
Diesen habe ich 1986 für ein halbes Jahr in der Reinigung gehabt. Erhielt in wieder mit Austellungsdatum 09.12.1986, ich braucht keinen Idiotentest geschweige neue Fahrstunden zu absolvieren.
Meine Frage?
Ich meine ich besitze eine gültige Fahrerlaubnis, oder wie seht ihr das.

Grüße Ferdi
2. RE: Führerschein

geschrieben von Hein2 am 17.02.10 09:45

Hallo Ferdi
Wenn du deinen Führerschein länger als ein Jahr abgeben mußt erlischt die Gültigkeit.Dann mußt du auch einen komplett neuen Führerschein machen.
Bei einer normalen Reinigung bleibt die Gültigkeit erhalten.
Auf deinem Führerschein ist das Erwerbsdatum vermerkt und das müßte masgeblich sein.
3. RE: Führerschein

geschrieben von Ferdi am 17.02.10 12:29

Hallo Hein,

das Ausstellungdatum ist der 09.12.1986 da habe ich den Führerschein wieder bekommen.
Mein alter grauer wurde durch einen rosa Schein
abgelöst, weil graue nicht mehr ausgestellt wurden.
Ich war gerade bei der Verkehrspolizei und habe dort nachgefragt, die konnten mir auch keine richtige Auskunft geben.

Grüße Ferdi
4. RE: Führerschein

geschrieben von johann am 17.02.10 13:51

Hallo Ferdi!!!
Dein Führerschein in der Reinigung finde ich noch lustig, kann mal passieren.
Aber hier müssen Profis ran. Profesionelle Hilfe bekommst Du bei den Rechtschutzversicherungen.
Deine KFZ Versicherung, und wenn Du Mitglied bist ADAC.
In meinem Fall (ich bin ADAC Mitglied) würde das bedeuten, ich könnte mir einen Rechtsanwalt kostenlos nehmen.
Ich würde für Dich noch telefonieren, aber es gibt nur Auskunft für Mitglieder. Da es mich nicht betrifft kriege ich auch keine Auskunft.
Bikergruß Johann
5. RE: Führerschein

geschrieben von johann am 17.02.10 14:03

Hallo Ferdi!!!
Habe ich noch vergessen. Der Veranstalter, in Deinem Fall (der Lehrgangsleiter) ist verpflichtet, vor Lehrgangsbeginn die Zulasssung für den Lehrgang des Teilnehmers zu schecken. In Deinem Fall haben sie das nicht getan. Sie sind schuldig.
Ich weiß wovon ich rede. Ich war lange genug bei der HWK Lehrgangsleiter.
Gruß Johann
6. RE: Führerschein

geschrieben von Hein2 am 18.02.10 08:28

Hallo Ferdi
ich hab schon den neuen Führerschein
Chekkartengrösse und da steht neben den Klassen auch das Datum wann die gemacht wurden.
Geh zum Strassenverkehrsamt und lass dir den ausstellen.Die Daten stehen alle bei denen im PC.
Mein Alter wurde auch gereinigt ,aber in der Waschmaschiene, und war unleserlich.
7. RE: Führerschein

geschrieben von Hans am 21.02.10 18:36

Hallo Ferdi,

werde mich bei den Kollegen des Straßenverkehrsamt am Montag mal erkundigen und fragen, wie die das sehen. Melde mich dann.

Gruß

Hans
8. RE: Führerschein

geschrieben von Hans am 22.02.10 21:43

Hallo Ferdi,

habe mich heute mal erkundigt. Du solltest zu erst einmal Deine Unterlagen nachschauen, ob der Führerschein Dir entzogen oder Dir ein Fahrverbot erteilt wurde. Im ersten Fall sieht es schlechter aus. Dann hast Du einen neuen Führerschein im Jahr 1986 erhalten. In diesem Führerschein ist der A1 nicht enthalten. Wenn Du keine Unterlagen mehr hast, wende Dich an das zuständige Straßenverkehrsamt. Die können Dir dann genau sagen, zu welchen Datum Dein Führerschein ausgestellt wurde. Wenn das Ausstellungsdatum 1968 war, dann mach es, wie Hein es vorgeschlagen hat und beantrage den Kartenführerschein. Falls Du noch weitere Fragen hast, kannst Du mich gerne ansprechen.

Bikergruß

Hans
9. RE: Führerschein

geschrieben von Ferdi am 23.02.10 16:36

Hallo Hans,
vielen Dank für deine E - mail.
Ich habe tatsächlich in 1986 einen neuen Führerschein bekommen.
In 1986 wurden rosare Füherscheine ausgestellt,die alten wurden nicht mehr ausgehändigt.
Ich habe keine Unterlagen mehr darüber und kann auch nicht mehr sagen ob ich ein Fahrverbot erhalten habe oder mir der Führerschein entzogen wurde.
Ich werde wohl das Strassenverkehrsamt befragen müssen, nur sind in dem Zeitraum meines Fahrverbotes zwei Strassenverkehrsämter zuständig gewesen.
Gruß Ferdi

10. RE: Führerschein

geschrieben von radi am 23.02.10 18:47

Hallo Ferdi, lese gerade Deine Schwierigkeiten und gib Dir den Rat dich an Flensburg zu wenden.
Dort landen alle diesbezügliche Daten.
Da kannst Du dir eine Art Vergehensnachweis (Punktestend, Entzug der Fahrerlaubniss usw)kommen lassen.

Im Fahrzeugbundesamt Flensburg werden alle Daten zusammen geführt.

Radi


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