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Neuer aus der Schweiz Das Opel GT Forum
Datum: 24.04.24 20:52
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Swiss GT Fan
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Agasul (CH)




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  Neuer aus der Schweiz Datum:28.04.08 23:22 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo zusammen
Ich will mich auch schnell vorstellen. Ich bin ein 17(in einer Woche 18.)jähriger Schweizer, der schon lange Opelfan ist und sich als erstes Auto einen Manta A kaufen wollte, aber dann über einen preiswerten GT gestolpert ist und sich gleich in dieses Auto verliebt hatte. Es müssen noch ein paar Sachen repariert werden bevor ich dann mit ihm auf die Strasse kann.

Mein neben dem Scania 5-Achser sehr klein wirkender Opel GT/J(Leider sieht man es ihm nicht mehr an, aber ich werde vielleicht später wieder in dem originalen Gt/J look erstrallen lassen.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Swiss GT Fan am 28.04.08 um 23:27 geändert
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michael
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nrw/berg.land




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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 07:30 IP: gespeichert Moderator melden


hallo und willkommen bei uns!
ich finde auch,das dein GT auf dem bild gut aussieht
fahr ihn erstmal.....alles andere gibt sich dann schon.



gruß michael
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anro71
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Zürich


Corvette was ist das? Ich fahre GT :-)

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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 08:05 IP: gespeichert Moderator melden


Hoi und Grüsse aus Zürich

Freut mich das wieder ein sehr junger GT-Fan zu uns gefunden hat. Ich hatte meinen ersten GT auch mit 17 in der Garage stehen - und der GT-Virus hat mich nie mehr los gelassen. Zudem freut es mich, das du noch aus meiner Gegend bist. Es werden immer mehr GT´s in der Schweiz, die so aus der Versenkung auftauchen.

Bist du den GT schon mit Lernausweis gefahren?

Ich denke man wird sich sicher bald mal sehen.
Viele Grüsse
Andreas
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Swiss GT Fan
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Agasul (CH)




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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 12:35 IP: gespeichert Moderator melden


Ich bekomme den Lernfahrausweis erst in einer Woche an meinem 18ten. Mein Vater hat ein Transportunternehmen und eine Garage, von welcher ein Teil auf dem Bild zu erkennen ist, und um die kann man gut herum fahren, ist zwar nicht so toll wie auf der Strasse, aber eine Woche vor dem 18ten will ich es nicht riskieren ohne Ausweis auf der Strasse zu fahren.
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opelgt64
Moderator

Braunschweig


Nur fliegen ist schöner! Aber wer mag schon Fliegen?

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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 14:03 IP: gespeichert Moderator melden


Sagt mal "Ihr" Schweizer, ähm, ist der Lernfahrausweis mit deutschen Führerschein vergleichbar oder ist das etwas wie ein Führerschein für Fahranfänger?
Ich lerne gerne dazu
Stoni

via SKYPE : legato1970


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anro71
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Zürich


Corvette was ist das? Ich fahre GT :-)

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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 14:25 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Stoni

Ich als "Nicht-Eidgenosse" werde mal versuchen das zu erklären

Für den Lernfahrausweis musst du ein "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises" einreichen. Ein solches Gesuchsformular liegt bei den Gemeinde-/Stadtverwaltungen aus, können aber auch direkt beim Strassenverkehrsamt bezogen werden.

Der Lernfahrausweis wird erst nach der bestandenen Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters zugestellt und erlaubt dem Führerscheinanwärter das Fahren eines PKW im Strassenverkehr unter Aufsicht eines erfahrenen Führerscheininhabers (ich glaube er muss auch eine gewisse Anzahl an Jahren den Ausweiss besitzen). Grundsätzlich kann für dieses Fahren mit Lernausweis ein entsprechend zugelassenes Fahrzeug verwendet werden, welches mit einem Schild (grosses weisses "L" auf blauem Grund) gekennzeichnet wird.

Somit kann man also seine Fahrpraxis verbessern, ohne unzählige praktische Fahrstunden mit einem Fahrlehrer machen zu müssen. Trotzdem sind diese Fahrlehrerstunden zusätzlich pflicht - ich weiss nur gerade nicht wie viele für die Zulassung zur Prüfung notwendig sind. Hier kann uns sicher Patrik weiterhelfen.

Grüsse
Andreas
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Rip
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A2013 Göllersdorf


Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes

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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 16:49 IP: gespeichert Moderator melden


Hi Stoni!

Ich glaube, bei uns in Österreich heißt das "L17".
Vorgezogene Lenkerberechtigung der Klasse B
Ausbildungsfahrten können im Rahmen der "vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B" (Führerschein mit 17) als ein Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchgeführt werden. Die übrige Ausbildung ist verpflichtend in einer Fahrschule zu absolvieren.

Gruß
Peter
GT-Stammtisch Saar/Pfalz
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Niels
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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 17:56 IP: gespeichert Moderator melden


Schöne Grüsse aus ZüriWest!!

(so heisst das doch hier, oder?)

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Niels am 29.04.08 um 17:57 geändert
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opelgt64
Moderator

Braunschweig


Nur fliegen ist schöner! Aber wer mag schon Fliegen?

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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 19:44 IP: gespeichert Moderator melden


Also vielen Dank an Andreas(Anro71) und Peter(RIP)für die tolle ausführliche Erläuterung auf meine Frage.

Dann ist es ähnlich wie in den USA oder auch bei uns. Bei uns in Deutschland besteht die Möglichkeit beide Prüfungen abzulegen und schon mit dem 17. Lebensjahr am Strassenverkehr teilzunehmen. Jedoch muss ein Erwachsener ohne Einträge in der Verkehrsünderkartei als Beifahrer bei jeder Fahrt dabei sein. Zudem muss der Erwachsene nüchtern an der Fahrt teilnehmen.Mit vollendeten 18. Lebensjahr kann dann "alleine" gefahren werden. Dieses gilt aber nicht in allen Bundesländern in Deutschland.
Stoni

via SKYPE : legato1970


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Rip
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A2013 Göllersdorf


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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 20:03 IP: gespeichert Moderator melden


Hi Stoni!

Sicherlich gelten dann auch viel strengere Bestimmungen für die Führerscheinneulinge, wie z.B. 0,0 Promille und so. Mein Sohnemann ist erst 15, daher hab ich mich noch nicht genauer damit beschäftigt. Er hat jedenfall schon mit 15 den Mopedführerschein gemacht. Ich dachte zwar immer, das geht nur, wenn man z.B. kein Verkehrsmittel zur Arbeit hat. Aber da hat keiner nachgefragt.
Gruß
Peter
GT-Stammtisch Saar/Pfalz
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Swiss GT Fan
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Agasul (CH)




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  RE: Neuer aus der Schweiz Datum:29.04.08 20:30 IP: gespeichert Moderator melden


In der Schweiz sind keine Fahrstunden bei einem Fahrlehrer nötig, mann kann also mit nur privatem Fahren an die Prüfung. Es ist jedoch schwirig so die Prüfung zu bestehen, da in der Schweiz immer mehr auf korrektes Spiegelschauen in genauer Reihenfolge usw geschaut wird und das meist nur die Fahrlehrer genau wissen.
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