AM-/SSB-Betrieb auf 40 Kanälen erlaubt
Der Betrieb in den Modulationsarten AM und SSB ist ab sofort auf den Kanälen 1 bis 40 erlaubt. Die bisherige Beschränkung auf die Kanäle 4 bis 15 besteht nicht mehr.
Bei den Kanälen 41 bis 80 gibt es keine Änderung. Dort darf weiterhin nur in der Modulationsart FM (bzw. PM [Phasenmodulation]) gesendet werden.
Neue Kanäle für den Datenfunk
Für die Übertragung von Daten sind zusätzlich die Kanäle 40 und 41 freigegeben. Damit stehen im CB-Funk insgesamt zehn Datenfunkkanäle (6, 7, 24, 25, 40, 41, 52, 53, 76 und 77) zur Verfügung.
Auf den Kanälen 6, 7, 24, 25 und 40 darf Datenfunk auch in den Modulationsarten AM und SSB betrieben werden
Keine Änderungen gibt es bei der höchstzulässigen Sendeleistung von CB-Funk-Anlagen und bei der "Schutzzonen"-Regelung.
Die höchstzulässige Sendeleistung von CB-Funkanlagen beträgt unverändert 4 Watt (FM und SSB) bzw. 1 Watt (AM). Die Sendeleistung wird in ERP (effektive Strahlungsleistung, bezogen auf einen Lambda-1/2-Dipol) bemessen. Ausnahme: Bei der Verwendung von "Antennen mit Gewinn in der horizontalen Ebene" (Richtantennen) bezieht sich der Wert von 4 Watt (bzw. 1 Watt) auf die der Antenne zugeführte Leistung.
Die neue Allgemeinzuteilung ist befristet auf den 31.12.2015. Admin des Forums - Bei Fragen und Problemen Mail an mich !
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