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Forennet - Gewährleistungsgesetz für den Autokauf! US-Van-Forum
Datum: 17.05.24 21:41
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  Gewährleistungsgesetz für den Autokauf!
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ecki
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Saarbücken




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  Gewährleistungsgesetz für den Autokauf! Datum:17.02.06 07:58 IP: gespeichert Moderator melden


Bitte lest es genau durch! Achtet darauf, dass der Händler euch den Wagen auch als Händler verkauft und nicht als Privatmann!

Seit dem 1. Januar 2002 gilt die neue, europäische Gewährleistung: Mehr Rechte für den Verbraucher, aber viele Ausnahmen durchbrechen die Regel.

Neu ist, dass die Gebrauchtwagenhändler für Autos, die sie verkaufen, jetzt zwei Jahre lang haften. „Sachmängelgewährleistung“ heißt das im Juristendeutsch. Als Sachmangel gilt alles, was von der vertragsgemäßen Beschaffenheit abweicht: beim Auto also das, was die Fahrtüchtigkeit oder die Verkehrssicherheit des Wagens einschränkt. Beispielsweise ein defektes Getriebe, eine defekte Kupplung oder Rostlöcher im Boden.

Nicht als Sachmangel gilt die übliche Abnutzung. Wer etwa ein zehn Jahre altes Auto mit 150.000 Kilometern kauft, darf sich nicht wundern, wenn die ebenso alte Kupplung nach einem halben Jahr versagt. Das ist kein Sachmangel, sondern übliche, normale Abnutzung.



Händler dürfen Frist verkürzen


Die Händler dürfen die zweijährige Gewährleistung im Kaufvertrag oder in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein Jahr verkürzen. Auch für Mängel, auf die der Händler beim Kauf ausdrücklich hinweist, muss er nicht haften. Die Kunden sollten deshalb die Geschäftsbedingungen und das Übergabeprotokoll genau lesen.

Fast noch entscheidender für die Verbraucher ist die neu eingeführte Umkehr der Beweislast. Im ersten halben Jahr nach der Übergabe des Autos an den Käufer oder die Käuferin muss der Händler beweisen, dass das Auto bei Übergabe in Ordnung war. Danach allerdings stellt sich das alte Problem: Der Käufer muss beweisen, dass man ihm ein defektes Fahrzeug angedreht hat und dass der Mangel schon bei der Übergabe des Wagens vorgelegen hat.

Zwei weitere Verbesserungen für die Verbraucher: Als Händler gilt jetzt jeder Unternehmer. Wer sich einen Gebrauchtwagen von einer Firma, einem Arzt, Anwalt oder einem anderen Freiberufler kauft, hat die gleichen Rechte wie der Kunde eines Autohändlers.
 

   

Haftung auch für Folgeschäden

Die neu geschaffenen Verbesserungen beinhalten seit dem 1. Januar 2002 auch die Haftung für Folgeschäden. Verunglückt ein Autokäufer mit dem Gebrauchtwagen und ist der Unfall auf den Mangel des Wagens zurückzuführen, muss der Händler für die Folgeschäden aufkommen. Ein Beispiel: Die Bremsen des Gebrauchtwagens waren nachweislich schon bei der Übergabe defekt, und es ereignet sich deshalb ein Unfall, bei dem eine andere Person verletzt wird. Der Händler haftet auch für deren Schaden.
   

 
Gebrauchtwagen werden wegen der verschärften Gewährleistung teurer. Viele Händler umgehen das neue Recht auch, in dem sie die Autos nur noch im Kundenauftrag, also als Vermittler, verkaufen.



Die neuen Fristen im Überblick


Bis 6 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er den Wagen dem Käufer mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr).

6 bis 12 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel. Der Käufer muss allerdings im Streitfalle beweisen, dass der Wagen schon bei Übergabe mangelhaft war.

12 bis 24 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler darf die Haftung für Mängel für diese Zeit im Kaufvertrag ausschließen. Wirksam ist der Haftungsausschluss allerdings nur, wenn der Käufer die Klausel unterschrieben hat oder sie Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers sind und der Käufer von den AGB auf zumutbare Weise Kenntnis erlangen konnte (zum Beispiel durch deutlich sichtbaren Aushang).

24 bis 36 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler haftet nur noch für einen „arglistig verschwiegenen Mangel“. Das sind solche Fehler am Auto, die der Händler dem Käufer wider besseren Wissens nicht mitgeteilt hat.







(Diese Nachricht wurde am 17.02.06 um 07:58 von ecki geändert.)
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Holger
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24976 Handewitt/Weding , Heideland Ost 25


Einmal V8 , immer V8.

Beiträge: 4344

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  Re: Gewährleistungsgesetz für den Autokauf! Datum:18.02.06 15:13 IP: gespeichert Moderator melden


Uijuijui,das ist ein hartes stück Brot was man da so liest.
Gut das du es reingesetzt hast.
Mfg Holger , Van Parts and More , www.van-garage.com ,
13-15L Diesel da jetzt ein Pickup unter Meinem Hintern klebt.

1997 Peugeot 406 Kombi (Spisserkarre)
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ecki
Gast
Saarbücken




Beiträge: 1422

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  Re: Gewährleistungsgesetz für den Autokauf! Datum:19.02.06 16:20 IP: gespeichert Moderator melden


Ja, das ist für einen kleinen Hndler fast nicht zu überleben! Deshalb sind auch die Preise der Händler sehr hoch!
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G.
Gast
Törbi aus der Heide


Nachts ist es kälter als draußen....

Beiträge: 809

User ist offline 0torbo_od@hotmail.com
  Re: Gewährleistungsgesetz für den Autokauf! Datum:19.02.06 16:22 IP: gespeichert Moderator melden


Und deshalb werden die älteren "Schlurren" nur noch für den Export angeboten.
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ecki
Gast
Saarbücken




Beiträge: 1422

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  Re: Gewährleistungsgesetz für den Autokauf! Datum:19.02.06 16:54 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Und deshalb werden die älteren \"Schlurren\" nur noch für den Export angeboten.


Stimmt, ist mir auch aufgefallen. Vor allen Dingen KFZ der gehobenen KLassen S-Klasse, 7er und all den anderen Kram


Ich hatte mal einen 750i E38, 96er da ist mir auf der Bühne bei BMW das Getriebe vereckt (128000km) 5200 Ocken waren da fällig!  






(Diese Nachricht wurde am 19.02.06 um 16:54 von ecki geändert.)
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Bayazzo
Gast
66346 Püttlingen


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  Re: Gewährleistungsgesetz für den Autokauf! Datum:06.03.06 19:15 IP: gespeichert Moderator melden


es gibt denn noch die andere variante die mir zu teil wurde.der autohändler hat mit mir den kaufvertrag gemacht aber im namen seiner frau das heisst:keine garantie keine gewärleistung oder sonstiges,ist betrug aber von unserer gesetzgebung unterstützt,kommt besonders gut wenn der vertrag vor unterzeichnet ist und die frau dem selben anfangsbuchstaben im vornamen hat wie dieser händler
(Diese Nachricht wurde am 06.03.06 um 19:15 von Bayazzo geändert.)
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apollo
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Hopfgarten (bei Weimar)




Beiträge: 515

User ist offline 11
  Re: Gewährleistungsgesetz für den Autokauf! Datum:06.03.06 19:30 IP: gespeichert Moderator melden


Und DAS hast Du gegengezeichnet?

Oder war das Absicht?

Ich mein, wir ham ja auch schon haarsträubenden Blödsinn mit unseren Amikäufen gemacht -
den einen ham mer gekauft ohne ihn vorher in echt zu sehen, und den Chevy sind wir "Probe gefahren" als er schon unser Wunschkennzeichen dran hatte.

Aber bei sowas - nee, da ginge mir die Muffe, ein bißchen Garantie oder Gewährleistung sollte schon sein.

Aber, jedem das - upps jetzt hätte ich bald einen in deutscher Geschichte schon verhunzten Spruch gebracht, SORRY

Aber jeder wie er mag - (kling besser)

Grüße Apollo
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