Van-Chat
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Datum: 23.05.24 11:03
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Also [quote] Da es sich um einen Privatverkauf handelt, wie üblich, kein Umtausch, Garantie oder Rückgaberecht. [/quote] Trifft nicht Ganz zu, da es sich hier um einen Gravierenden Mangel handelt, sieht das §§BGB sehr wohl die Rückwandlung vom Vertrag auch bei Privatkäufen vor! Aber dazu wird es nun zuspät sein. Zum transport und genau vor diesen Auswirkungen habe ich ja schon in meinem thread zum Transportservice geschrieben. Wie war das bei der Abholung, ist er da normal gelaufen und hat ohne Probleme Geschaltet? Gruß Edi
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