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Das Opel GT Forum
Datum: 02.08.25 09:18
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Gast
Seit einiger Zeit grassiert in der Presselandschaft die Meldung über das Urteil des OLG Dresden (OLG = Oberlandesgericht) welches da folgendes kurz gesagt beschreibt: " Oldtimer-Besitzer dürfen nicht mit rotem Kennzeichen zum Tanken fahren. Die Betriebserlaubnis ist auf das für die Verkehrssicherheit unabdingbare Mindestmaß beschränkt. Tanken zählt nicht dazu, so das Oberlandesgericht Dresden. AZ Ss OWi 213/05" Weiß einer von Euch näheres, detailliertes davon? Was meint dieses Urteil? Weiß jemand, wo man dieses AZ nachlesen kann? Aber bitte nur seriöse Antworten, danke.[img]http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm1.gif[/img]
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