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Das Opel GT Forum
Datum: 02.11.25 19:01
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Hallo, für die Erlangung des 07ers muß bei uns im Kreis das Fahrzeug eine gültige HU und AU haben. Außerdem wird ein Gutachten nach "Paragraph29" verlangt, das den ordnungsgemäßen Originalzustand (oder bei viel gutem Willen einen zeitgemäßen Umbau) und den "erhaltenswerten Zustand" bescheinigt. Nur am Rande: Das Mindestalter für die 07 wurde mittlerweile auf 30 Jahre angehoben. Da dies von Landkreis zu Landkreis noch unterschiedlich gehandhabt wird, solltest Du auf der Zulassungsstelle vorsprechen und erfragen, was nötig ist. Dort würde ich nicht mit einem Umbau argumentieren, sondern die Anforderungen abfragen und dann abwägen, ob das Gutachten "Paragraph 29" erlangt werden könnte. Grüße Jürgen
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