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Das Opel GT Forum
Datum: 18.09.25 10:18
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normalerweise dürfen die Seitenbegrenzungsleuchten nicht so einfach angeklemmt werden. Dazu ist eine Ausnahmegenehmigung nach §60 (war es glaube ich) vom Regierungspräsidium erforderlich. Wobei ich mir vorstellen könnte, daß es im Zuge der Europäisierung da mittlerweile Erleichterungen diesbezüglich gibt. Gruß Klaus
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