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Das Opel GT Forum
Datum: 13.08.25 04:07
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Hi, man braucht für Alles was nach der ursprünglichen ABE Erteilung der sozusagen "Geburtsurkunde" §§§§§ geändert wurde ein Gutachten oder Teile-ABE. Dies gilt für Teile die sicherheitsrelevant, das Abgasverhalten, die Höchstgeschwindigkeit, das Fahrverhalten beeinflussen, sowie das Aussehen des Vehikels verändern. Vermutlich gibts noch andere nette Fallstricke, die ich vergaß. Das gilt auch für die vielzitierte 07er Nummer. Solange nichts passiert ist alles schön rosa oder babyblau, von mir aus auch ziegel-, kardinalrot etc. Wenn richtig was passiert geschieht folgendes: Die Karre wird erstmal sichergestellt. Dekra oder TÜV erstellt ein Gutachten. Nach Rekonstruktion des Unfallherganges werden so Kleinigkeiten wie Bremsbelagstärke, Vergaserdurchmesser Profiltiefe Reifenalter etc dokumentiert. Einzig und alleiniges Ziel des Ganzen: "wer ist an dem Unfall schuld, hätte sich, wenn das FZG original wäre der Unfall vermeiden lassen". Wenn Zweifel an der Fahrzeugkonstitution erwachsen, werden auch Veteranenverbände und Clubs hinzugezogen und wie beim Arzt eine Consultations blabla eingeholt. Ich habe so einen netten Fall schon hinter mir. Das KFZ war technisch sauber. [img] bakerhttp://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm1.gif[/img]
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