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Das Opel GT Forum
Datum: 02.08.25 13:54
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@Hannes schick´ mir mal deine E-Mail Adresse, dann bekommst du von mir, was ich habe. @Ewald das mit der 2jährigen Frist für die §57-Überprüfung gilt nur für historische KFZ. Dies muss dann auch so im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung so eingetragen sein. Nur dann ist meines Wissens auch ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn man den GT so wie z.B. ich als "normalen" Zweitwagen auf Wechselnummer fährt, ist er wie jeder normale PKW jährlich vorzuführen. So weit ich weiß, konnten in Österreich bis Mitte 2006 Fahrzeuge ohne Kat bis Bj. 80 importiert werden und mittels Einzelgenehmigung als "normaler" PKW betrieben werden - ohne jede Einschränkung (Fahrtenbuch, 120 Tage etc) aber auch ohne Vorteile (2jährige Pickerlüberprüfung). Seit Mitte 2006 können solche Fahrzeuge nur noch importiert werden, wenn sie als "historische KFZ" gelten - Voraussetzungen hierfür siehe oben (Originalität,...). Werde mich bei Gelegenheit mal bei der Rechtsauskunft des ÖAMTC erkundigen und ggf. hier posten.
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