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Das Opel GT Forum
Datum: 16.09.25 14:39
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Es gibt gerade noch in der Opel-Szene die irrige Auffasung, dass die Opel-Modelle, die nach dem 1.7.69 mit einer Ausnahmegenehmigung von der Abgasverordnung noch bis Mitte 71 in den Verkehrgekommen sind, nun auch nicht zur AU müssen. Auch wenn die Opel AG hier mal anderslautende Mitteilungen rausgegeben hat - die übrigens vom KBA inzwischen wiederlegt wurden. Auch die Zulassungstelle macht hin und wieder mal einen Fehler ... Heute nicht mehr so oft wie früher. Zusammenfassung: Benziner mit Erstzulassung nach dem 1.7.1969 müssen jährlich zur Abgasuntersuchung, solange sie zugelassen sind.
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