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Das Opel GT Forum
Datum: 07.05.25 09:45
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[quote] Wie ist das eigentlich, wenn auf einem Grundstück schon ein offenes Carport mit Genehmigung steht, darf man dann nachträglich noch verplanken, ein Tor vormachen und das Flachdach durch ein Spitzdach ersetzen oder muß man einen neuen Bauantrag stellen ?[/quote] Wenn das Carport genehmigt ist kann man jederzeit Instandsetzungsarbeiten durchführen
Die Genehmigung bezieht sich auf die Größe der versiegelten Bodenfläche und es darf der Charakter des Carportes nicht verändert werden. Das heißt wenn man ein offenes Carport ringsum verschließt ist es ein kleines Haus und kein Carport mehr
...anderseits, wo kein Kläger da kein Richter ...was wollt ihr denn, war doch schon immer so [img]http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm4.gif[/img] Gruß Klaus
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