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Das Opel GT Forum
Datum: 10.07.25 02:12
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Hallo, die Bemaßung der Tagfahrlichter findet man auch in der Bedienungsanleitung auf der Conrad-Seite. Die Idee mit dem Standlicht ist so schlecht nicht, doch die 40Watt Lampenleistung müssen wir halt herbringen. Vielleicht wäre es auch machbar, einen zweiten Satz Fernscheinwerfer anzubringen, von denen dann einer auf TFL durch Tausch der Lampe gegen diese Nachrüstdinger vorgenommen wird. @Niels: Welche PKW sind von der Anschnallpflicht ausgenommen (ab Bj. 1970 bitte, vorherige Modelle haben oft die dazu nötigen eingeschweißten Gewinde nicht und können nur bedingt nachgerüstet werden)? Soweit Gurte bauartbedingt möglich und bei Erstausrüstung dabei waren, gilt die Anschnallpflicht für PKWs ausnahmslos. Eine der wenigen Ausnahmen für Erwachsene ist: ärztliches Gutachten (Sonderfälle mit Problemen im Brustkorbbereich) oder Ausnahmefälle in Verbindung mit einer Körpergröße unter 150 cm (und selbst das dürfte heute überholt sein). Der zweite Spiegel bezog sich auf Motorräder und ist seit EZL 1990 durchgehend Pflicht. "Licht am Tag" ist bei allen Motorrädern gesetzlich festgelegt und wird mit 40 Euro Bußgeld belegt. Fürs Auto wirds nicht billiger, das Ticket. Gruß Jürgen
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