Wir sind Umgezogen! Ab sofort findet Ihr das Forum unter http://www.gtforum.de
Sollte jemand Probleme haben sich im neuen Forum einzuloggen, bitte Email an: info@cyi-priewe.eu bitte Benutzername angeben, danke
Das Opel GT Forum
Datum: 02.11.25 14:26
Willkommen
Gast
...habe ich irgendwo im Netz gefunden, klingt nicht schlecht
Allgemeine Betriebserlaubnis erlöscht bei Umbauten nicht automatisch 2.9.98 Sie kennen noch den Spruch: "irgendwas umgebaut – Betriebserlaubnis erloschen!" Das gilt nicht mehr seit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO, und wurde durch ein Urteil vom OLG Köln bestätigt (7.2.97 - Ss 11/97): "Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt gemäß § 19 Abs 2 StVZO nur mehr dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist; die bloße Möglichkeit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder die formale Feststellung, es seien Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit verändert worden, reicht nach der Neufassung nicht mehr." Die bloße Nichtübereinstimmung des Fahrzeugzustandes mit den Daten im Fahrzeugschein (hier falsche Reifengröße) reicht deshalb nicht für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis aus. Gegebenenfalls sind Behörden und Gerichte nunmehr verpflichtet, beispielsweise unter Hinzuziehung von technischen Sachverstän-igen im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die am Fahrzeug durchgeführte Veränderung mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lasse. Daß durch diese Regelung die Möglichkeiten der polizeilichen Überwachung der Fahrzeuge eingeschränkt worden sei, müsse im Hinblick auf die gravierenden Folgen eines Erlöschens der Betriebserlaubnis aus rein formalen Gründen im Interesse des Betroffenen hingenommen werden. Selbstverständlich ist man nun aber nicht von der Verpflichtung entbunden, Fahrzeugänderungen eintragen zu lassen.
Powered by
Forennet.org
v 1.5.2
© all rights reserved 2025
Der Aufruf erzeugte 10 locale und 0 zentrale Queries.
Ladezeit 0.01 sec davon SQL: 0.00 sec.