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Das Opel GT Forum
Datum: 17.11.25 14:29
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Gast
Bei dem von Dir verlinkten GT handelt es sich um einen "Grenzfall". Selbst wenn die verbauten Teile alt genug sind, weicht die Optik doch sehr stark vom Original GT ab. Auch muß der Umbau nachweislich vor 20 Jahren gemacht worden sein (Eintrag im Brief). Ich nehme einfach mal an, daß der Umbau aber nicht vor 20 Jahren, sondern in jüngerer Zeit gemacht wurde. Da kommt es dann stark auf den "Willen" des TÜV Prüfers an... Erfahrungsgemäß sehen die Prüfer solche Art Umbauten nicht so gerne bei der H-KZ Abnahme. Wenn man den Zeitpunkt des Umbaus vor 20 Jahren belegen kann bleibt dem Prüfer nichts übrig und er muß es akzeptieren. Kann man es nicht belegen hat der Prüfer einen Grund die Abnahme zu verweigern... Deshalb schlage ich Dir vor, daß Du mit den Bildern des GT bei Deiner TÜV Prüfstelle "einmarschierst" und einfach mal nachfragst. Alles andere ist Spekulation... Viel Glück Klaus
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