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Das Opel GT Forum
Datum: 02.11.25 09:22
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[b]Stimmt das
? bis dahin schaffe ich das nicht[/b] Ganz wichtig! Grundlegende Änderungen im Straßenverkehrsrecht ab 1. Oktober 2005! Es wird mit ziemlicher Sicherheit neue Fahrzeugpapiere geben, die den bisher bekannten Fahrzeugbrief und -schein ablösen (Bestandsschutz, Tausch der Papiere erst beim nächsten Besuch des SVA). Was aber insbesondere die Oldtimer-Fans unter uns angeht: Fahrzeuge, die aus Alt- und Neuteilen zusammengesetzt werden, also umfangreich restauriert oder neu aufgebaut werden, bekommen ein neues Datum der Erstzulassung, nämlich den Tag der Inbetriebnahme NACH dem Umbau!! Die Folge dieser neuen Bestimmung: ein 73er Rekord bekommt die Erstzulassung XX.XX.2005 und muss allen zulassungsrechtlichen Bestimmungen in 2005 entsprechen! Was bei lichttechnischen Einrichtungen noch harmlos ist, wird in der Abteilung Abgasverhalten ein Problem... Wer also noch eine Aktion mit Oldies vorhat, sollte tunlichst zusehen, dass er bis 30.September die 21er Vollabnahme hinter sich hat. Gruß - Kay (das ist übrigens EG-Recht, also nicht gleich wieder "Sch**ß Staat brüllen, BadAmigo) [url=http://www.opel-problemforum.com/showthread.php?t=61926]http://www.opel-problemforum.com/showthread.php?t=61926[/url]
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