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Das Opel GT Forum
Datum: 04.11.25 04:31
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Hallo, aus eigener Erfahrung weiss ich, dass einige Zulassungstellen die Vorschrift für die Kennzeichengrösse wohl selber nicht kennen. Zum einen gibt es keine Mindestgrösse von Kennzeichen wohl aber eine max. Grösse. Das ganze hat natürlich auch wieder einen Pferdefuss. So gibt es nämlich eine Vorschrift über die Grösse und Abstände der Buchstaben und Ziffern. Nachzulesen in der StVZO §60 Anlage Va. [url=http://www.nummernschilder-brd.de/autoschilder/autoschilder_masse.html#Maße_Sch] Hier[/url] der Gesetzestext. Somit hat man, je nachdem wie viele Buchstaben und Ziffern das Kennzeichen hat, einen gewissen Spielraum bei der Grösse und ist event. nicht auf die Standard \"Kuchenbleche\" angewiesen. Totti
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