Wir sind Umgezogen! Ab sofort findet Ihr das Forum unter http://www.gtforum.de
Sollte jemand Probleme haben sich im neuen Forum einzuloggen, bitte Email an: info@cyi-priewe.eu bitte Benutzername angeben, danke
Das Opel GT Forum
Datum: 14.09.25 14:06
Willkommen
Gast
....hab mal ein wenig in der Stvo nachgesehen. In Frage kommen evtl folgende Vorschriften: Halten und Parken: Absatz 1: unzulässig an engen und unübersichtlichen Strassenstellen (s.o.) (Da die Stichstrasse ja öffentlicher Verkehrsraum ist, sollte das im Prinzip gelten.) Absatz 3: unzulässig vor Grundstücksein- und Ausfahrten (Eigentlich bei eigenen Einfahrten unsinnig. Eigentlich...) Dagegen halten könntest Du §1,Absatz 2 Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (Und das ist ja wohl der Fall, wenn ausser Dir da keiner durchfahren muss)
Powered by
Forennet.org
v 1.5.2
© all rights reserved 2025
Der Aufruf erzeugte 10 locale und 0 zentrale Queries.
Ladezeit 0.01 sec davon SQL: 0.00 sec.