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Das Opel GT Forum
Datum: 14.09.25 14:07
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Hallo, es gibt doch eine Regel (in der Straßenverkehrsordnung?), die beschreibt, wie breit der Restfahrstreifen beim Parken bleiben muß. Aus dem Gedächtnis würde ich sagen, das waren mal 3 Meter, aber ich finde die Regelung dazu nicht. Hat die Jemand griffbereit? Gruß Jürgen
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