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Das Opel GT Forum
Datum: 02.11.25 09:00
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Hallo Kollegen Da es unter Euch ja einige gibt, die sehr viel Erfahrung beim Paketversand haben, möchte ich mal folgende Frage in die Runde werfen. Folgendes Szenario Paket wird durch Versender dem Zustelldienst/Paketversand übergeben. Paket ist klar mit "zerbrechlich", "Glas", "nicht werfen", deklariert. Paket wird in D aufgegeben und in ein Nicht-Europäisches Land versendet. Beim Empfänger kommt die Ware beschädigt an. Empfänger macht umgehend eine Schadensmeldung beim Zustelldienst/Paketversand in seinem Land. Da nun eine länderübergreifende Versendung erfolgt ist, wird vom Zustelldienst auf die Vertragslage hinsichtlich Auftraggeber verwiesen. Dies würde in diesem Fall bedeuten. Der Versender aus D ist der Auftraggeber des Paketzustelldienstes und NUR er kann die Schadensmeldung in die Wege leiten und auch nur über Ihn erfolgt die Schadensregulierung. Der Empfänger und in diesem Fall auch gleichzeitig der Geschädigte hat keine Möglichkeiten. Meine Fragen: a) Ist die Regulierung eines Versandschadens nur durch den Versender möglich (ich kenne es eigentlich anders)? b) Wie sieht das Vertragsverhältnis tatsächlich aus? c) Hattet Ihr schon ähnlich gelagerte Fälle? Grüsse Andreas
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