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Das Opel GT Forum
Datum: 16.11.25 21:05
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Hallo Jungs! Ihr habt recht. Und ich kann auch mit meinem Prüfer reden. Nur inzwischen werden die da auch etwas vorsichtiger, weil es bereits einige Fälle von "Auslegungen" gegeben hat, nach welchen sich der jeweilige Prüfer mal ganz ordentlich vor dem Ministerium hat rechtfertigen müssen. Die Argumente sind mir auch klar. Aber es muß doch irgendwo schriftlich belegbar sein, so wie mit der Ausnahmegenehmigung, oder dass in diesem Lehnenverstellungstext (5° ist ja sowieso die voll ideale anpassung
!!!) quasi unser Fall formuliert ist. Ich bleib da mal dran Gruß Stefan
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