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Das Opel GT Forum
Datum: 02.08.25 00:23
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Hallo Peter Mein Hinweis steht nicht im Widerspruch zu der Aussage deines Prüfers. In der CH - und nur hiervon kann ich sprechen - wird auf die am Tag der Zulassung des PW´s gültigen Rechtssprechung in der derzeit aktuell (2010) gültigen Richtlinie verwiesen. Somit werden die Masstäbe/Kritischen Punkte für ein im Jahre ´70 zugelassenes Fahrzeug an der Richtlinie von z.B. ´67 geprüft. Oftmals unterschieden sich diese nicht wesentlich von den heutigen. Aber gerade z.B. der Punkt der Radabdeckung könnte ein solcher Punkt sein, da zum damaligen Zeitpunkt noch keiner von 22" und 285er Reifen gesprochen hat. Anderweitig sehe ich sonst keine Chance, dass du ohne Abdeckungen der Reifenflanke ein Zulassung erhälst. Zusatz: leider ist auch im GM-Opel-Umrüstkatalog die ET3 NUR mit Verbreiterung/Radabdeckung drin. Hilft dir also auch nicht weiter. Viel Erfolg. Grüsse Andreas
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