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Das Opel GT Forum
Datum: 02.08.25 00:26
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Hallo Peter Du scheinst ja wirklich dem sprichwörtlichen Amtsschimmel begegnet zu sein. Ich kenne mich leider nicht im Detail in der österreichischen Gesetzgebung hinsichtlich PKW-Zulassung aus, konnte jedoch sowohl im D als auch der CH (wahrscheinlich ähnlich kompliziert wie bei Euch) meine Erfahrungen sammeln. Nun zu deinem Problem. Grundsätzlich müsste die ABE absolut ausreichend sein. Diese weisst dir die entsprechend einzuhaltenden Kriterien ja aus. Ich hatte diese ATS ebenfalls auf meinem GT und musste keine Radabdeckungen verwenden, da die Abdeckungen durch die orig. Kotflügel gewährleistet werden - aber dies hilft dir Momentan nicht weiter. Die einzige dir verbleibende Hebelwirkung kannst du nur mit einer andere Richtlinie erhalten, die besagt, dass Fahrzeuge entsprechend der zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Gesetze zu prüfen sind. Dies ist z.B. in der CH die BAV von ´67. Bei dir wird es ähnliches geben. Es macht nämlich keinen Sinn, einen PW aus dieser Zeit mit den heutigen Masstäben zu prüfen. Die 2% Spur-Verbreiterung pro Achse halten die ET3 glaube ich auch ein. Somit solltest du deinem Ziel etwas näher kommen. Ein anderer Weg wäre über alte Steinmetzkataloge, dort sind die ET aber selten aufgeführt. Wenn ich morgen dran denke kann ich ja mal die GM-Freigabe schicken, ich meinte dort waren die ET3 auch drin. Hoffe du hast Erfolg - anderweitig eine andere Prüfstelle suchen - wirkt manchmal wunder. Grüsse Andreas
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