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Das Opel GT Forum
Datum: 03.11.25 04:57
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Bei mir steht nur ein Paragraphen Text: "Außnahmegenehmigung gem. §47 FZV von der Vorschrift des §10FZV erteilt am 25.06.2010" Heißt nix anderes als das ich jetzt eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der kennzeichen habe! Das wars! Werd das Ersatzschild für vorn auf alt machen (bischen Fliegendreck und eine abgekratzte Plakette) und dann im Frühjahr bei der Zulassung abstempeln lassen! Das wars! P.S: Die Rückleuchten waren kein Thema! Ist nicht aufgefallen! Der einzigste Satz der Cheffin zum alten Nummernschild war: Sieht das Scheiße aus! (Wort-wörtlich) Ich hab Ihr aber auch ganz ehrlich gesagt dass es mir nur um die Optik geht! Und Sie gab mir Recht![img]http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm1.gif[/img]
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