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Das Opel GT Forum
Datum: 02.11.25 04:47
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tach so, alles geklärt 1. die ausnahmeregelungen bleiben auch weiterhin bestehen 2. die abgasuntersuchung kann auch weiterhin separat gemacht werden, sie darf aber bis zum tüv termin maximal nur 1 monat alt sein (es gibt eben nur keine plakette mehr sondern nur die bescheinigung) so ganz erschließt sich mir dann der ganze kram nicht - aber wenns schön macht......
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