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Das Opel GT Forum
Datum: 02.08.25 15:02
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tach aus diversen Quellen: Zitat: AU-Plakette Die AU-Plakette stirbt zum 1. Januar 2010 Ab dem 1. Januar 2010 werden in Deutschland keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Grund: Die Abgasuntersuchung wird dann zum integralen Bestandteil der Hauptuntersuchung HU. Die sechseckige, farbige Plakette für die Abgasuntersuchung, die anfangs das Bestehen der Abgassonderuntersuchung ASU und ab 1993 das erfolgreiche Absolvieren der AU auch für Fahrzeuge mit Dieselmotoren dokumentierte, wird ab dem Jahreswechsel nach 25 Jahren von unseren Kennzeichen verschwinden. So werden im kommenden Jahr nach der Durchführung der Hauptuntersuchung zudem die abgelaufenen sechseckigen AU-Plaketten entfernt werden. HU und AU werden kombiniert Die AU-Plakette ist ab 2010 Geschichte, weil die Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrszulassungsordnung als "Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA" in die Hauptuntersuchung integriert wird. Dadurch wird die AU-Plakette überflüssig, so dass ab 2010 keine neuen Plaketten mehr geklebt werden. Selbst für den Sonderfall, in dem ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er HU-Termin versäumt hat und seine HU-Plakette rückdatiert werden muss, gibt es keine neue AU-Plakette. Die letzten AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Sie wurden 2009 auf Neufahrzeuge geklebt, die sich der Hauptuntersuchung nach drei Jahren zum ersten Mal unterziehen müssen. 2010 und 2011 sind die Plakettensechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig. Abgelaufene AU-Plaketten werden entfernt Ab dem nächsten Jahr werden überdies abgelaufene und somit überflüssige AU-Plaketten bei der HU entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Blankoplakette in der weißen Farbe der Trägerplatte aufgeklebt. Bei Motorrädern ist übrigens bereits seit April 2006 die Abgasuntersuchung (hier: AUK) Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde HU-Plakette dokumentiert. Am Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung ändert sich im Zusammenhang mit dem Entfall der AU-Plakette nichts. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose (OBD), alle müsssen nachweisen, dass die Abgaswerte innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm bleiben. zitat ende weiß denn schon jemand- weil sowas wird natürlich nicht erwähnt, wen interessiert es denn auch schon, wer hat diesbezüglich eine lobby - wie es mit den bisher AU bzw ASU befreiungen aussieht
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