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Das Opel GT Forum
Datum: 07.05.25 13:46
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Hallo, das Unternehmen, das mich beschäftigt, stellt auch elektromechanische Lenkungen her. Von daher hätte ich eine Frage, ich kann den Text nämlich nicht lesen: Hat diese Lenkung noch eine mechanische Verbindung vom Lenkrad zur Zahnstange? Wenn nein, ist sie in Deutschland nicht zulassungsfähig. Die mechanische Verbindung über eine Lenkspindel wie bisher ist gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt im Klartext: eine elektrische Lenkkraftunterstützung ist zwar genehmigungsfähig, aber die Lenkung muß auch ohne Strom noch bedienbar (wenn auch mit erhöhten Lenkkräften) bleiben. Grüße Jürgen
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