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Das Opel GT Forum
Datum: 30.10.25 22:48
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Hi! In ganz einfachen Worten - so wie es bei meinem Arbeitgeber war: Ein Insolvenzantrag kann natürlich mehrere Ziele haben: Zwangsausgleich - bedeutet, dass das Unternehmen weitergeführt wird und die Gläubiger einen bestimmten Prozentsatz der Schulden erhalten. Der Quote muss von den Gläubigern zugestimmt werden. Die Quote muss dann z.B. in 4 Raten abgezahlt werden. Dann ist das Unternehmen wieder im schwarzen Bereich. Konkurs - wäre dann die schlimmere Entscheidung. Da bekommt dann keiner was bzw. wird die vohandene Konkursmasse auf die Gläubiger aufgeteilt. Dann kann natürlich ein finanzkräftiger Interessent die Firma (oder was halt an Werten in der Masse liegt) kaufen und neu und unbelastet beginnen. Solange die Gläubiger aber mit einem Weiterleben - und damit mit Geldfluss - rechnen, wird meistens ein Zwangsausgleich versucht. Die Entscheidung darüber hat der Masseverwalter, der in dieser Phase auch der Geschäftsführer ist. So ist es zumindest bei KMUs, wie das bei großen Konzernen gehandhabt wird, weiß ich nicht. Nachtrag, ohne dass ich irgendjemand etwas Schlechtes nachsagen möchte und dass ich jetzt gesteinigt werde: Das Ganz kann man sicherlich im Vorfeld steuern. Wenn ich also einen potentiellen Käufer habe, der aber keine Schulden übernimmt sondern nur die positiven Werte (Produktionsanlage, Grundstückswerte,...) dann muss der Hase schon einen vorbestimmten Weg laufen.
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