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Das Opel GT Forum
Datum: 05.05.25 00:28
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baker: genial war noch nicht mal ich darauf gekommen
) zum tüv: weniger das doppelblinken ist das problem (die doppelten roten rückleuchten/blinker schon eher) sondern - hat noch keiner erwähnt - das warnblinken ! einschub: die roten blinker sind auch bei einem 69er gt nicht zulässig, weil das auto so eben nicht für den strassenverkehr zugelassen wurde! einschub ende weil dann , entweder je nachdem die schaltung ausgelegt wird, beim gleichzeitigen bremsen entweder nur geblinkt wird oder gebremst! und bremsen hat vorrang ! man müßte dann zumindest eine andere helligkeit erzeugen, aber bei verwendung der bremsleuchten als blinker (21W) ist das ja nicht möglich. dies meine erfahrungen beim tüv. (ja, ihr schlaumeier , ich weiß das auch - wer bremst und warnblinkt schon gleichzeitig!)
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