Van-Chat
Forennet - US-Van-Forum
Datum: 08.08.25 22:12
Willkommen
Gast
Da hast du ja ein riesenglück gehabt .
trotzdem noch alles geregelt zu bekommen.
"Tüv prüfer machen keine fehler.
Tüv prüfer haben die kompetenz nach eigenen ermessen vorschriften umzusetzen.
Otto normal autos dürfen gelegentlich
lebensgefährlich am verkehr teilnehmen , wohingegen außergewönliche fahrzeuge
mit geringen mängeln stillgelegt werden.
Arme menschheit.
max
Textauszug :"Kein Schadenersatz"
  Für ihn ist klar: Die TÜV-Prüfer haben einen Fehler gemacht. Deshalb fordert er Schadensersatz. Doch damit wird er nicht weit kommen, sagt der Rechtsexperte des ADAC Ulrich May: "Für Vermögensschäden, die aufgrund von TÜV-Gutachten entstehen, haftet die Organisation, beziehungsweise das zugrundeliegende Bundesland, im Regelfall nicht. Hintergrund ist, dass die Hauptuntersuchung der Allgemeinheit, der Sicherheit im Straßenverkehr dient. Das heißt also lediglich, wenn wirklich Dritte durch solche fehlerhaften Gutachten geschädigt werden, zum Beispiel Personenschäden eintreten, dann ist eine Haftung des Bundeslandes anzunehmen. Für reine Vermögensschäden durch potentielle Käufer ist kein Haftungsanspruch gegeben".
Neugierig geworden ?
Hier ist noch mehr :
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,2222227,00.html
 [br][b][size=1](Diese Nachricht wurde am 09.03.05 um 07:54 von mad-max1661 geändert.)[/size][/b]
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