Van-Chat
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Datum: 09.08.25 04:41
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[quote]weiss zwar nicht wie euer tüf drauf ist,da ich aus luxemburg komme,aber wie wäre es wenn du die leuchten hinter das heckfenster verbaus ,dann sieht es niemand direkt und die scheinwerfer sind vorhanden bei einer kontrolle [img]http://www.forumcoder.de/images/smilies/cwm4.gif[/img] [/quote] Das geht gar nicht! In Deutschland gibt es eine Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, u.a. § 52a. Rückfahrscheinwerfer, § 53d. Nebelschlußleuchten), die alles regelt!
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